Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Januar 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Lucrezia Florin – LUDIA.digital | Virtuelle Assistenz & Digital Design und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Lucrezia Florin - LUDIA.digital | Virtuelle Assistenz & Digital Design (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Grundlage für den Vertragsschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber (z. B. per E-Mail) zustande.
(2) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§3 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Betrag.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, je nach Art und Umfang des Projekts Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen zu vereinbaren. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(4) Gerät die Auftraggeberin oder der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers
(1) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ihren bzw. seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist die Auftragnehmerin für daraus resultierende Verzögerungen nicht verantwortlich. Vereinbarte Zeiträume verlängern sich entsprechend.
(3) Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige oder nachträgliche Änderungen von Inhalten entsteht, kann gesondert vergütet werden.
§5 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Leistungen, insbesondere Konzepte, Designs, Grafiken, Texte, Websites oder sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Auftragnehmerin.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt.
(3) Eine Weitergabe, Veränderung oder anderweitige Nutzung der Leistungen über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
§6 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Inhalte, Daten und Informationen, die von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.
(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für rechtliche Inhalte, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstige rechtliche Texte, die von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bereitgestellt oder über Generatoren erstellt werden.
(5) Bei Tätigkeiten im Bereich der vorbereitenden Buchhaltung erfolgt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Buchungsunterlagen verbleibt bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.
§7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
